Zum Hintergrund: Aufgrund der Corona-Pandemie wurden neue und spezifische Arbeitsschutzregeln in Bezug auf SARS-CoV-2 eingeführt. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung regelt die Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz. Hierdurch sollen Beschäftigte im betrieblichen Kreis vor der schnellen Verbreitung des Coronavirus einschließlich der Mutationen geschützt werden.
Aufgrund der dynamischen Entwicklungen im Infektionsgeschehen und dem stetigen Fortschreiten der Pandemie wird die geltende Verordnung regelmäßig aktualisiert.
Seit dem 10.09.2021 ist eine neue Fassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Über die ab heute geltenden Änderungen möchten wir Sie im Folgenden informieren.
Welche konkreten Änderungen ergeben sich durch die Aktualisierung der SARS-CoV2 Arbeitsschutzverordnung?
1. Der Arbeitgeber kann jetzt durch die Festlegung und die Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen. Wie dies konkret aussehen soll und gestaltet wird, ist momentan noch unklar. Auch arbeitsrechtliche Bewertungen hierzu sind ausstehend.
2. Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen. Der Arbeitgeber hat die Betriebsärzte und die überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzten organisatorisch und personell bei betrieblichen Impfaktionen zu unterstützen.
3. Die Beschäftigten sind im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an COVID-19 aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren.
Denken Sie daran! Als Arbeitgeber haben Sie die geltenden Schutzmaßnahmen zu befolgen, um zur bundesweiten Eindämmung des Infektionsgeschehens beizutragen. Sie müssen Ihre Mitarbeiter außerdem über die aktuellen Maßnahmen und geltenden Regeln informieren.
Wir hoffen, Ihnen einen guten Überblick zur aktuellen Lage verschafft zu haben. Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne bei der Umsetzung der neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung, der allgemeinen Hygienevorschriften und sonstigen Vorgaben, um Sie und Ihre Mitarbeiter ausreichend zu schützen.
Sie benötigen Hilfe bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Unsere Experten beraten Sie gerne.