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Ein gut umgesetztes BEM ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine strategische Maßnahme zur langfristigen Sicherung der Produktivität und der Zufriedenheit der Mitarbeitenden.
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Es verfolgt das Ziel, Mitarbeitende nach längerer Krankheit wieder nachhaltig in den Arbeitsprozess einzugliedern und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Ein BEM muss vom Arbeitgeber angeboten werden, wenn Mitarbeitende innerhalb der vergangenen zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war – unabhängig von der Unternehmensgröße oder der Art der Erkrankung. Die Teilnahme ist freiwillig.
Argumed ist ein externer Dienstleister, der Unternehmen beim BEM professionell unterstützt. Dabei übernimmt Argumed den gesamten BEM-Prozess und stellt sicher, dass dieser rechtskonform, datenschutzsicher und effizient durchgeführt wird.
Das Leistungsspektrum von Argumed umfasst insbesondere:
Einladungsmanagement: Formulierung und Versand rechtssicherer Einladungen an betroffene Mitarbeitende
Gesprächsführung: Durchführung der BEM-Gespräche durch geschulte, neutrale Fachkräfte in wertschätzender und lösungsorientierter Weise
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Ein gut umgesetztes BEM ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine strategische Maßnahme zur langfristigen Sicherung der Produktivität und der Zufriedenheit der Mitarbeitenden.
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Mit Ann-Kathrin Nierhoff über digitale Arbeitsmedizin, moderne Führung und Mut zur Veränderung
Karriere-Podcast für neue Perspektiven und alle, die ihren eigenen Weg im Gesundheitswesen gehen.
Ein Anspruch besteht, wenn Beschäftigte in den letzten zwölf Monaten ununterbrochen oder wiederholt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet (§ 167 Abs. 2 SGB IX), ein BEM anzubieten und durchzuführen.
Das BEM soll die Arbeitsfähigkeit fördern und den Arbeitsplatz sichern. Es geht darum, gemeinsam mit den Betroffenen passende Lösungen zur Rückkehr oder zum Verbleib im Arbeitsleben zu finden.
Typische Maßnahmen sind:
Standardmäßig:
Auf Wunsch der betroffenen Person können zusätzlich teilnehmen:
Die betroffene Person entscheidet, wer teilnehmen darf oder ausgeschlossen wird.
Das kann rechtliche Konsequenzen haben:
Ein BEM verpflichtet zwar nicht zur Weiterbeschäftigung – das Unterlassen kann aber erhebliche Risiken mit sich bringen.
Argumed stellt eine professionelle, rechtssichere und datenschutzkonforme Umsetzung sicher – durch:
Freiwilligkeit & Transparenz
Die Teilnahme erfolgt nur nach schriftlicher Einwilligung. Betroffene werden umfassend informiert.
Datenschutz nach DSGVO & BDSG
Strukturiertes Beteiligungsmanagement
Beteiligte werden klar benannt – zusätzliche Personen nur mit Zustimmung.
Lückenlose Dokumentation
Alle Schritte werden nachvollziehbar und gesetzeskonform festgehalten.
Digitale, sichere Prozesse
Einsatz moderner Tools, gehostet innerhalb der EU, nach aktuellen IT-Standards.
Fachkompetenz
Speziell geschulte BEM-Expertinnen begleiten den Prozess.
Das Gesetz erlaubt es (§ 167 Abs. 2 SGB IX), aber es ist meist sinnvoller, eine neutrale Person wie eine/n interne/n BEM-Koordinator/in oder einen externen Dienstleister zu beauftragen. Das stärkt Vertrauen und fördert Offenheit im Gespräch.
Ja, das ist möglich – per Video oder telefonisch. Dabei müssen jedoch die Anforderungen der DSGVO (Art. 24 und 32) erfüllt sein, insbesondere hinsichtlich Datenschutz und IT-Sicherheit.
Leitung Arbeitsmedizin,
Fachärztin für Arbeitsmedizin
Disability Managerin, BEM Beraterin,
Arbeitsmedizinische Assistenz