Unsere Leistungen
Unterweisungen & Schulungen
Unterweisungen sind das zentrale Medium zur Unterrichtung der Beschäftigten über aktuelle und potentielle Gefahren. Richtig durchgeführt ermöglichen sie zugleich eine praktische Vorbereitung und Anweisung für gesundheitsgerechtes Verhalten.

Unterweisungen bei Argumed
Bedarfsermittlung & Zuweisung
Ermittlung des erforderlichen Unterweisung-Bedarfs Ihres Betriebes
Effiziente Zuweisung der Unterweisung an die betroffenen Mitarbeiter
Durchführung & Zertifizierung
Verständliche Aufbereitung und interaktive Vermittlung der Lerninhalte
Prüfung ausgewählter Lerninhalte und Zertifizierung des Abschlusses
Tracking & Nachfassen
Anzeige der offenen Unterweisungen und einfaches Nachfassen der Mitarbeiter über das Argumed-Kundenportal
Weswegen brauche ich Unterweisungen in meinem Unternehmen?
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG).
Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind (§ 12 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG).
Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen (§ 12 Abs. 1 Satz 3 ArbSchG).
Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden (§ 12 Abs. 1 Satz 4 ArbSchG). Für die allgemeine Sicherheitsunterweisung gilt, dass diese mindestens jährlich durchzuführen ist (vgl. DGUV Vorschrift 1, § 4).